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Diagnose Therapie Informationen aus der Industrie

Infektiologie & Hygiene

Impfplan 2010: Diagnose

A. Vorbemerkungen

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Alle Geimpften können im Regelfall vor der Krankheit geschützt werden. Zudem können Krankheiten, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden (u. a. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern, Keuchhusten), bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden.
Vor Erreichen der notwendig hohen Durchimpfungsrate werden Infektionen bei Nichtgeimpften zwar seltener, aber die Erkrankungen ereignen sich in einem höheren Alter, weil sich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionskrankheit verlangsamt. Da bei manchen Krankheiten, z. B. bei Masern, Erkrankungen mit steigendem Alter schwerer verlaufen, können Nichtgeimpfte, die später infiziert werden, schwerer erkranken. Es ist daher dringend empfehlenswert, die Impfungen rechtzeitig durchzuführen, es sei denn, es liegt eine klare Kontraindikation vor. Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten, Masern und Influenza.

 

Es ist eine ärztliche Verpflichtung für einen ausreichenden Impfschutz der betreuten Personen (Patienten) zu sorgen. Dazu gehört, dass die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern rechtzeitig begonnen, nicht unnötig verzögert und zeitgerecht abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist es notwendig, den Impfschutz durch notwendige Auffrischungsimpfungen in jedem Lebensalter sicherzustellen.
Kinder haben (entsprechend der UN-Konvention der Kinderrechte) das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Ein Abraten von Impfungen ohne Kontraindikation durch Ärzte ist ein Verstoß gegen die Prinzipien der evidence-basierten (= beweisgestützten) Medizin.

 

 

Laut Empfehlung der WHO soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind und - wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) - fehlende Impfungen nachzuholen.

 

Auch Arztkontakte im Rahmen von Spitalsaufenthalten sollten dafür genutzt werden. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern durchführen zu lassen.

 

Die Frage „Wer soll geimpft werden?“ ist meist leichter zu beantworten, wenn auch die gegenteilige Frage „Wer soll nicht geimpft werden und warum?“ in die Überlegungen einbezogen wird. Sofern ein verträglicher Impfstoff verfügbar und das Risiko der Infektionsexposition gegeben ist, wird die Antwort zu Gunsten der Impfung entschieden werden. Als allgemeiner Grundsatz kann gelten: Jeder, der sich und seine Familienangehörigen (Kontaktpersonen) schützen will, soll sich impfen lassen.

Generell wird empfohlen alle Impfungen bei gegebener Indikation weitestgehend als Kombinationsimpfungen durchzuführen, um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten.

 

Zur ärztlichen Impfleistung zählt neben der Verabreichung der Impfung:

 

  • Information und Aufklärung über die zu verhütende Krankheit und die Impfung
  • Anamnese inklusive Impfstatus, sowie allfälliger Allergiestatus
  • Feststellung der Impftauglichkeit
  • Dokumentation der Impfung inklusive Chargennummer im Impfausweis (Klebeetikett) bzw. in den ärztlichen Aufzeichnungen (§ 51 Ärztegesetz)

 

 

Neuerungen 2010

 

Der Impfplan 2010 enthält gegenüber den bisherigen Empfehlungen mehrere signifikante Veränderungen. Dabei wurde besonders Bedacht genommen, unter Berücksichtigung von bisherigen Erfahrungen in anderen europäischen Ländern und von neuerer Literatur die Zahl der empfohlenen Impfungen möglichst gering zu halten.

 

Die Veränderungen 2010 betreffen:

 

  • Reduktion der Zahl der Dosen der Sechsfach-Impfung für Säuglinge auf das 2 plus 1 Schema (statt 3 plus 1) und
  • Reduktion der Zahl der Dosen für die Pneumokokkenimpfung, wobei der Zeitpunkt der 3. Dosis jeweils in den 12. Lebensmonat vorverlegt wird.
  • Aufnahme der Impfung gegen Meningokokken C mit einer Dosis für Kleinkinder plus einer Dosis für Schulkinder.
  • Empfehlung der Varizellenimpfung ab Beginn des 2. Lebensjahres - besonders vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen. Die bisherige Empfehlung der Impfung ab dem 9. Lebensjahr für bis dahin noch nicht immune Personen wird beibehalten.
  • Berücksichtigung der FSME-Impfung im allgemeinen Impfschema.
  • Aufnahme von Hepatitis A in das allgemeine Impfschema.
  • Reduktion der Zahl der Auffrischungsimpfungen gegen Diphterie und Tetanus im Schulalter auf eine Dosis, diese aber schon im Volksschulalter als Vierfachimpfstoff mit Keuchhusten- und Kinderlähmungskomponente (PEA und IPV).
  • Weglassen der Kinderlähmungs-Auffrischungsimpfung (IPV) für Erwachsene; nach ausreichender Immunisierung im Kindesalter wird die Auffrischungsimpfung gegen Poliomyelitis nur mehr für Reisende empfohlen.
  • Nur mehr einmalige Pneumokokkenimpfung für Senioren im Alter von 65 Jahren, weil die Wiederimpfung keinen ausreichenden Antikörperanstieg bewirkt.
  • Ab Verfügbarkeit sollte der konjugierte Vierfach-Meningokokken-Impfstoff entsprechend der Zulassung (ab 11 Jahren) statt des Polysaccharidimpfstoffes verwendet werden.
  • Die Tabelle zur Behandlung allergischer Reaktionen bei Impfungen wurde überarbeitet.

 

Download Druckversion gesamter "Österreichischer Impfplan 2010" (pdf-Datei, 32 Seiten)

 

Die wichtigsten Tabellen aus dem Impfplan 2010:

 





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Letztes Update:25 Februar, 2009 - 16:38